Rechtsprechung
   BVerwG, 26.05.1999 - 8 B 120.99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,8708
BVerwG, 26.05.1999 - 8 B 120.99 (https://dejure.org/1999,8708)
BVerwG, Entscheidung vom 26.05.1999 - 8 B 120.99 (https://dejure.org/1999,8708)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Mai 1999 - 8 B 120.99 (https://dejure.org/1999,8708)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,8708) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen Nichtzulassung der Revision - Verstoß gegen Beweisgrundsätze in verfahrenserheblicher Weise - Möglichkeit der Bezeichnung eines Verfahrensmangels mit Angriffen gegen die Beweiswürdigung - Verstoß gegen Denkgesetze bei Auslegung "LPG Treuhand seit 1979 ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 12.01.1995 - 4 B 197.94

    Geschlossene Bauweise - Seitlicher Grenzabstand - Abstandsfläche - Abweichung -

    Auszug aus BVerwG, 26.05.1999 - 8 B 120.99
    Mit Angriffen gegen die Beweiswürdigung kann deswegen grundsätzlich ein Verfahrensmangel im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO nicht bezeichnet werden (stRspr; vgl. etwa Beschluß vom 12. Januar 1995 - BVerwG 4 B 197.94 - Buchholz 406.12 § 22 BauNVO Nr. 4 S. 1 ).

    Nach dem Sachverhalt darf denkgesetzlich ausschließlich eine einzige Folgerung möglich sein, die das Gericht nicht gezogen hat (vgl. etwa Beschluß vom 12. Januar 1995 - BVerwG 4 B 197.94 - a.a.O. ).

  • BVerwG, 19.01.1990 - 4 C 28.89

    Indizienbeweis - Verstoß gegen die Denkgesetze - Beweiswürdigung -

    Auszug aus BVerwG, 26.05.1999 - 8 B 120.99
    Eine Verletzung der Denkgesetze im Rahmen der Tatsachenwürdigung der Vorinstanz, die ausnahmsweise als Verfahrensmangel in Betracht gezogen werden könnte (vgl. dazu Urteil vom 19. Januar 1990 - BVerwG 4 C 28.89 - BVerwGE 84, 271 ), liegt ersichtlich nicht vor.
  • BVerwG, 20.10.1987 - 9 C 147.86

    Subjektive Nachfluchtgründe - Asyl

    Auszug aus BVerwG, 26.05.1999 - 8 B 120.99
    Ein Tatsachengericht hat nicht schon dann gegen die Denkgesetze verstoßen, wenn es nach Meinung des Beschwerdeführers unrichtige oder fernliegende Schlüsse gezogen hat; ebensowenig genügen objektiv nicht überzeugende oder sogar unwahrscheinliche Schlußfolgerungen; es muß sich vielmehr um einen aus Gründen der Logik schlechthin unmöglichen Schluß handeln (stRspr; vgl. Urteil vom 20. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 147.86 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 37 S. 1 m.w.N.).
  • BVerwG, 18.02.1972 - VIII B 3.72

    Angriff der Beweiswürdigung der Tatsacheninstanz im Revisionsverfahren bei

    Auszug aus BVerwG, 26.05.1999 - 8 B 120.99
    Sind bei der tatsächlichen Würdigung mehrere Folgerungen denkgesetzlich möglich, gehört es zu der dem Tatsachengericht durch § 108 Abs. 1 VwGO übertragenen Aufgabe, sich im Wege der freien Beweiswürdigung unter Abwägung verschiedener Möglichkeiten seine Überzeugung über den entscheidungserheblichen Sachverhalt zu bilden (vgl. etwa Beschluß vom 18. Februar 1972 - BVerwG VIII B 3.72 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 62 S. 27 ).
  • VerfGH Thüringen, 15.03.2001 - VerfGH 1/00

    Unanfechtbarkeit eines Aussetzungsbeschlusses wegen eines wirksamen

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BVerwG, 31.01.2000 - 8 B 22.00

    Rechtsmittelausschluß im Vermögensrecht; Beschwerde gegen Entscheidung des VG im

    Dies hat der Senat bereits für Beschwerden gegen Streitwertfestsetzungen entschieden (Beschluß vom 26. Mai 1999 - BVerwG 8 B 120.99 - zur Veröffentlichung in Buchholz unter 428 § 37 VermG vorgesehen).
  • BVerwG, 11.03.2003 - 8 B 41.03

    Ausschluss einer Beschwerde gegen eine Streitwertentscheidung bei

    Die Beschwerde ist unzulässig, weil nach § 37 Abs. 2 Satz 1 VermG in vermögensrechtlichen Streitigkeiten die Beschwerde gegen eine Streitwertentscheidung des Verwaltungsgerichts ausgeschlossen ist (vgl. Beschluss vom 26. Mai 1999 - BVerwG 8 B 120.99 - Buchholz 428 § 37 VermG Nr. 22).
  • BVerwG, 13.10.2003 - 8 B 133.03

    Statthaftigkeit der Beschwerde gegen einen Streitwertbeschluss

    Denn der Gesetzgeber hat jedenfalls insoweit nicht weiter differenziert, sondern abgesehen von den bereits genannten Ausnahmen eine Beschwerde gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts generell ausgeschlossen (vgl. Beschlüsse vom 26. Mai 1999 - BVerwG 8 B 120.99 - Buchholz 428 § 37 VermG Nr. 22, vom 31. Januar 2000 - BVerwG 8 B 22.00 - Buchholz a.a.O. Nr. 25 und vom 8. Mai 2002 - BVerwG 8 B 59.02 -).
  • BVerwG, 14.03.2003 - 8 B 40.03

    Ausschluss einer Beschwerde gegen eine Streitwertentscheidung bei

    Die Beschwerde ist unzulässig, weil nach § 37 Abs. 2 Satz 1 VermG in vermögensrechtlichen Streitigkeiten die Beschwerde gegen eine Streitwertentscheidung des Verwaltungsgerichts ausgeschlossen ist (vgl. Beschluss vom 26. Mai 1999 - BVerwG 8 B 120.99 - Buchholz 428 § 37 VermG Nr. 22).
  • BVerwG, 14.03.2003 - 8 B 43.03

    Ausschluss einer Beschwerde gegen eine Streitwertentscheidung bei

    Die Beschwerde ist unzulässig, weil nach § 37 Abs. 2 Satz 1 VermG in vermögensrechtlichen Streitigkeiten die Beschwerde gegen eine Streitwertentscheidung des Verwaltungsgerichts ausgeschlossen ist (vgl. Beschluss vom 26. Mai 1999 - BVerwG 8 B 120.99 - Buchholz 428 § 37 VermG Nr. 22).
  • BVerwG, 12.03.2003 - 8 B 42.03

    Beschwerde gegen eine Streitwertentscheidung des Verwaltungsgerichts in

    Die Beschwerde ist unzulässig, weil nach § 37 Abs. 2 Satz 1 VermG in vermögensrechtlichen Streitigkeiten die Beschwerde gegen eine Streitwertentscheidung des Verwaltungsgerichts ausgeschlossen ist (vgl. Beschluss vom 26. Mai 1999 - BVerwG 8 B 120.99 - Buchholz 428 § 37 VermG Nr. 22).
  • BVerwG, 13.06.2000 - 8 B 127.00

    Ausschluss von Rechtmitteln gegen Entscheidungen eines Verwaltungsgerichts -

    Denn der Gesetzgeber hat jedenfalls insoweit nicht weiter differenziert, sondern abgesehen von den bereits genannten Ausnahmen eine Beschwerde gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts generell ausgeschlossen (vgl. Beschlüsse vom 26. Mai 1999 - BVerwG 8 B 120.99 - Buchholz 428 § 37 VermG Nr. 22 und vom 31. Januar 2000 - BVerwG 8 B 22.00 - zur Veröffentlichung in Buchholz unter 428 § 37 VermG Nr. 25 vorgesehen).
  • BVerwG, 27.02.2003 - 7 KSt 3.03

    Rechtsmittel

    Davon werden auch Beschwerden gegen Streitwertbeschlüsse erfasst; denn sie sind in den unter § 37 Abs. 2 Satz 2 VermG genannten Ausnahmen nicht aufgeführt worden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. Mai 1999 - BVerwG 8 B 120.99 - Buchholz 428 § 37 VermG Nr. 22).
  • BVerwG, 14.08.2001 - 8 B 134.01

    Verwerfen einer Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts

    Dies hat der Senat bereits für Beschwerden gegen Streitwertfestsetzungen (vgl. Beschluss vom 26. Mai 1999 - BVerwG 8 B 120.99 - Buchholz 428 § 37 VermG Nr. 22) und für Beschlüsse des Verwaltungsgerichts im Rahmen eines Vollstreckungsverfahrens (vgl. Beschluss vom 31. Januar 2000 - BVerwG 8 B 22.00 - Buchholz, a.a.O., Nr. 25 m.w.N.) entschieden.
  • BVerwG, 27.01.2004 - 8 B 163.03

    Zulässigkeit der Beschwerde als Rechtsmittel in vermögensrechtlichen

  • BVerwG, 08.05.2002 - 8 B 59.02

    Verwerfung der Beschwerde gegen die Streitwertfestsetzung - Eröffnung der

  • BVerwG, 24.10.2000 - 7 B 140.00

    Zulässigkeit einer Beschwerde gegen die Streitwertfestsetzung in Verfahren nach

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht